Weitere Feuerverbote in den beiden Basel, © Miguel Acosta
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Weitere Feuerverbote in den beiden Basel

Aufgrund der Trockenheit weiten die beiden Basel ihre Feuerverbote aus. 

23.07.2026

Die Trockenheit erhöht die Brandgefahr in den Wäldern aber auch in Parks und in Grünanlagen. Deshalb werden die Feuerverbote in den beiden Basel ab Freitag, dem 24. Juli erneut verschärft. Damit wird es auch zur Bundesfeier am 1. August verboten sein private Feuerwerke zu zünden.

Die offiziellen Feuerwerke der Bundesfeier am 31.07. auf dem Rhein und diejenigen am 1. August auf dem Bruderholz und in Riehen bleiben weiterhin bewilligt.

Folgende Massnahmen gelten ab dem 24. Juli in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land:

  • Es ist verboten im Freien Feuer zu entfachen. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills. Einzige Ausnahme gilt für Gas- oder Elektrogrills welche auf einem festen Untergrund wie zum Beispiel einer Terrasse oder einem Balkon stehen. 

  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

  • Das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten. 

  • Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern und Wiesen zu parkieren.

  • Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs sowie an der Ergolz von Sissach bis zur Mündung in den Rhein gilt weiterhin. 

  • Die Entnahme von Wasser aus allen Fliessgewässern im Kanton Basel-Land ist verboten, ausgenommen sind die Birs und der Rhein.