Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Radio Basilisk Betriebs AG
1. Gegenstand
Radio Basilisk Betriebs AG „BASILISK“ nimmt als exklusiver Vermarkter von Radio Basilisk im Rahmen der verfügbaren Sendezeit und zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufträge für Werbung entgegen. Die Werbespots werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das Programm von Radio Basilisk.
Für Geschäftsabschlüsse in den Bereichen Sponsoring, Medienpartnerschaften oder ähnliches gelten die nachstehenden Bestimmungen sinngemäss.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen (elektronischen) Bestätigung des Auftrags durch BASILISK zustande. BASILISK hat das Recht, Werbespots auch nach erfolgter Auftragsbestätigung aus rechtlichen, sittlichen, programmlichen, technischen oder ähnlichen Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Dieser hat die Möglichkeit, geänderte oder neue Werbespots zu liefern. Unterbleibt eine rechtzeitige Ersatzlieferung oder trifft auf diese ebenfalls ein Ablehnungsgrund zu, so kann BASILISK die Ausstrahlung ablehnen und die Sendezeit anderweitig belegen. Sollte der Kunde die Werbespots annullieren, bleibt die Vergütungspflicht bestehen.
3. Lieferung des Sendematerials
Der Kunde hat BASILISK das Sendematerial spätestens 2 Werktage vor der ersten geplanten Ausstrahlung frei Haus einzureichen. Wird das Sendematerial nicht rechtzeitig geliefert oder ist es nicht sendetauglich, behält sich BASILISK vor, andere brauchbare Unterlagen des Kunden zu verwenden. Sollten keine sendefähigen Unterlagen vorliegen, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Gegen BASILISK können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Werbespots versehentlich zugesandt wurden oder falsch beschriftet waren. Der Kunde trägt in jedem Fall das Risiko von Übermittlungsfehlern.
BASILISK leistet keine Gewähr für die Ausstrahlung des Werbespots im Sendegebiet. Ansprüche gegen BASILISK wegen Sendeausfalls im ganzen Sendegebiet oder in Teilen davon, welche auf technische Störungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Zugelassene Sendeunterlagen: E-Mail
4. Vergütung der Ausstrahlung
Der Kunde hat für die Ausstrahlung der Werbespots den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung netto zu vergüten. BASILISK ist berechtigt, die Ausstrahlung monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen. Diesfalls ist die Rechnung 7 Tage vor dem ersten Sendetermin zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist BASILISK ohne weiteres berechtigt, die Radiospots vom Programm abzusetzen. Für die Zahlungspflicht des Kunden gilt Ziffer 12 der AGB. Die Werbespots werden nach der exakten zeitlichen Länge bemessen, als Grundlage gelten die erste und die letzte Modulation des Tons. Angebrochene Sekunden werden auf die Sekunde aufgerundet. Auftragsjahr ist immer das Kalenderjahr.
5. Ankündigung der Werbespots
Werbespots dürfen in anderen Werbemitteln nur angekündigt werden, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Werbung bei Radio Basilisk gesendet wird. Solche Ankündigungen (wie auch die Verwendung der Logos in anderen Werbemitteln) bedürfen der Zustimmung von BASILISK. In solchen Ankündigungen sind Hinweise auf das redaktionelle Programm des Senders unzulässig.
6. Inhalt der Werbespots
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Herstellung und Ausstrahlung der Werbespots notwendigen Rechte einzuholen. Ausserdem steht der Kunde dafür ein, dass die Werbespots keine gesetzlichen Bestimmungen, namentlich das RTVG, und keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzen. In Werbespots haben Anlehnungen und Hinweise auf Mitarbeiter sowie auf das Programm des Senders zu unterbleiben. BASILISK ist nicht verpflichtet, das Sendematerial vor Erstausstrahlung zu prüfen.
7. Haftung des Kunden
Verletzt der Kunde seine vertraglichen Pflichten oder wird gegen die Werbespots eine Gegendarstellung verlangt, so haftet er BASILISK und deren Mitarbeitern für den daraus entstehenden Schaden kausal, d.h. ohne Nachweis des Verschuldens. Der Kunde stellt BASILISK sowie deren Organe und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird BASILISK gerichtlich belangt, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
8. Ausstrahlung der Werbespots
BASILISK strahlt die Werbespots auf dem Sender zu den vereinbarten Konditionen aus. Die Werbespots werden grundsätzlich in maximal 2 Blocks pro Sendestunde zusammengefasst. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Sendezeit gilt als Richtzeit und wird von BASILISK nach Möglichkeit eingehalten, es kann jedoch keine Gewähr für die Ausstrahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge übernommen werden. Ausstrahlungswünsche ausserhalb der geplanten Sendeblocks auf Anfrage.
9. Verschiebungen
Verschiebungen der Sendezeit werden dem Kunden mitgeteilt und berechtigen ihn zu einer angemessenen Preisreduktion, falls die Ausstrahlung nicht vorverlegt oder nachgeholt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Preisreduktion.
10. Konkurrenzausschluss
Innerhalb eines Werbeblocks wird auf Konkurrenzausschluss geachtet, ein solcher kann aber nicht garantiert werden.
11. Haftung von BASILISK
BASILISK und ihre Hilfspersonen haften dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von BASILISK für ihre Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. In allen Fällen der Zurückweisung, Verschiebung, vorzeitigen Beendigung oder Nichtausstrahlung von Sendeaufträgen ist ein allfälliger Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der für die Ausstrahlung der Werbesendung bereits an BASILISK bezahlten Vergütung beschränkt.
12. Verzug des Kunden
Bei Nichterfüllung der Liefer- oder Zahlungspflichten durch den Kunden ist BASILISK berechtigt, ohne weitere Mahnung von einer Ausstrahlung abzusehen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Vertragssumme verpflichtet, zzgl. 6% Verzugszins, und haftet für alle weitere Schäden von BASILISK.
13. Rücktritt des Kunden
Bis spätestens zwei Monate vor der ersten Ausstrahlung hat der Kunde das Recht, einen Auftrag ohne Kostenfolgen zu annullieren. Bei späterer Annullierung oder Kürzungen schuldet der Kunde die Auftragssumme wie folgt:
1–2 Monate: 50%
weniger als 1 Monat: 75%
weniger als 1 Woche vor der Ausstrahlung: 100%.
Bei Spotschaltungen ist eine Annullierung ohne Kostenfolge möglich, wenn der Auftrag innert sechs Monaten nach der ersten ursprünglichen Ausstrahlung nachgeschaltet wird.
14. Gestaltungs- und Produktionskosten
Sämtliche Gestaltungs- und Produktionskosten der Radiospots gehen zu Lasten des Auftraggebers.
15. Übertragung des Vertrags
Die Übertragung des Vertrags ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei erlaubt.
16. Änderungen des Vertrags
Die jeweils gültige Tarifdokumentation ist ein fester Bestandteil der AGB. BASILISK ist berechtigt, die AGB und Tarife jederzeit zu ändern. Änderungen finden auch auf laufende Verträge Anwendung, falls der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen nach Eingang der Änderungsmeldung schriftlich widerspricht.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.