
Sind KI-Texte, Bilder oder Songs geschützt?
KI erstellt Inhalte in Sekunden – doch wem gehören sie rechtlich? «Im Recht» klärt, warum viele KI-Erzeugnisse nicht geschützt sind und was das für Nutzerinnen, Nutzer und Kreative bedeutet.
19.11.2025
Darf man Inhalte, die mit ChatGPT oder anderen KI-Tools erzeugt wurden, urheberrechtlich schützen? In der aktuellen Folge von «Im Recht» erklärt Sama Bolog von Swisslegal Dürr+Partner: Grundsätzlich nein. Das Urheberrecht schützt nur Werke, die von einem Menschen kreativ geschaffen wurden. KI hingegen kombiniert vorhandene Daten – es fehlt die menschliche Schöpfung.
Ganz ausgeschlossen ist Schutz aber nicht: Wird KI lediglich als Werkzeug genutzt und der Mensch übernimmt die kreative Gestaltung, kann ein neues, schutzfähiges Werk entstehen. Auch besonders kreative Inhalte könnten im Einzelfall geschützt sein.
Wichtig für alle, die KI-Inhalte veröffentlichen: Es droht rechtlicher Ärger, wenn unbewusst geschützte Werke Dritter enthalten sind – auch ohne Absicht. Tools wie Plagiatssoftware oder Reverse Image Search helfen, Risiken zu erkennen. Kreative wiederum können ihre eigenen Werke schützen, indem sie klare Nutzungsbedingungen formulieren und technische Schutzmassnahmen einsetzen.