© Patrycja Grobelny
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Neue Heizungen fürs Baselbiet

Ab nächstem Monat gelten die neuen Gesetzte zur Heizungserneuerung

05.12.2025

Alte fossile Heizungen sollen im Baselbiet nicht mehr verbaut werden. Sobald diese ihr Lebensende erreichen und saniert werden müssen sollen sie durch erneuerbare Optionen ersetzt werden. Dies können zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzoptionen sein. Dabei gibt es aber Ausnahmen. Zum Beispiel dürfen kaputte Brenner an fossilen Heizungen weiterhin ersetzt werden solange diese weniger als 15 Jahre alt sind. Es gibt einige Ausnahmen bei welchen es weiterhin erlaubt sein wird fossile Heizungen zu verbauen. Dazu zählt zum Beispiel wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist eine erneuerbare Heizung zu verbauen, etwa wenn kein Platz dafür da ist. Der Kanton stellt für die Umstellung Hilfe in Form von Unterstützung durch Experten aber auch finanzielle Entlastungen zur Verfügung.