© HMB, Natascha Jansen, Inv. 84.18, Archäologie Baselland
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 HMB, Natascha Jansen, Inv. 84.18, Archäologie Baselland
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Legal auf Schatzsuche: ein Einblick in die Archäologie Baselland

Schweizweit ist die Schatzsuche als Privatperson nicht erlaubt. Im Baselbiet kann man einen Antrag stellen um trotzdem auf Schatzsuche gehen zu können.

19.11.2025 Aline Zingg

Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder archäologischer Fund der gemacht wird gehört dem Kanton. Das heisst, bei einem Fund muss umgehend die kantonale Archäologie kontaktiert werden.

Wer trotzdem auf Schatzsuche gehen möchte, muss eine Bewilligung einholen. Mit der Bewilligung darf man in einem zugewiesenen Gebiet auf Schatzsuche gehen. Im Kanton Baselland haben rund 120 Personen diese Bewilligung. So zum Beispiel Jean-Luc Doppler. Gemeinsam mit seinem Partner hat es bereits viel entdeckt. Unter anderem den Münzschatz von Füllinsdorf. Auch heute noch wird ungefähr ein Schatz pro Jahr gefunden.