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Bilder: Zürcher Verkehrsverbund ZVV, Fotograf: Kyeni Mbiti
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Kanton bietet Zwischenlösung für nicht behindertenkonforme Haltestellen

Seit Jahresbeginn bieten Ersatztransporte ihren Service an nicht zugänglichen Haltestellen in der Region an.

03.01.2024 Nicola Schnell

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2024 sämtliche ÖV-Haltestellen behindertenkonform ausgebaut sein müssen. In Basel-Stadt ist dies bei rund 50 Haltestellen noch nicht der Fall, weil diese sich noch im Umbau befinden oder ein solcher in nächster Zeit noch aussteht. 

Auf eine Ausschreibung des Kantons BS haben sich 2 private Transportunternehmen gemeldet und stellen ihre Fahrzeuge bereit. Diese Rollstuhltaxis müssen mindestens 2 Stunden im Voraus gebucht werden. Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können mit einem normal gültigen ÖV-Billet davon Gebrauch machen.