
Baselland erlässt absolutes Feuerwerksverbot
Im Kanton Baselland gilt ab Freitagmittag ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem gilt ein Feuerverbot im Wald und in der Nähe davon.
16.07.2026
Der Kanton Baselland verschärft seine Regeln aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Ab Freitagmittag gilt im ganzen Kanton ein absolutes Feuerwerksverbot. Zusätzlich ist es verboten im Wald und an und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Das teilt der Kantonale Führungsstab am Donnerstagabend mit. Als Begründung heisst es, dass das bisschen Regen der vergangenen Tage nichts genützt habe und auch keine ergiebigen Regemengen prognostiziert seien.
Diese neuen Massnahmen gelten nun im Kanton Baselland
Folgende Massnahmen gelten ab Freitagmittag im ganzen Kanton Baselland:
Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter)
Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist
verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern
und Wiesen.Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem
Rhein.
Zudem appelliert der Kanton zur Vorsicht im Wald. Wegen der Trockenheit muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Abgesperrte Gebiete sollte man meiden.
Die neuen Massnahmen gelten zusätzlich zu den bestehenden Massnahmen
Im Kanton Baselland gelten weiterhin die bestehende Massnahmen. Dazu gehört ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse und für gewisse Abschnitte der Ergolz. Zudem gilt weiterhin an gewissen Stellen der Ergolz und der Birs ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Verboten ist auch weiterhin das Steigenlassen von Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden und die Wasserentnahmeverbot aus Gewässern für den Gemeingebrauch.