Basel will Sanierungen von Mietwohnungen wieder erleichtern
Seit der Einführung des Wohnschutzes im Jahr 2022 sind Sanierungen rückläufig. Mit einer Teilrevision der Wohnraumschutzverordnung soll diese Entwicklung nun korrigiert werden.
23.06.2025 Luca Argast
Die Basler Regierung hat heute eine Teilrevision der Wohnraumschutzverordnung beschlossen. Ziel ist es, kleinere Sanierungen und ökologische Massnahmen künftig zu erleichtern – und dies im Einklang mit dem bestehenden Wohnschutz. Regierungspräsident Conradin Cramer stellte die Anpassungen heute vor.
Neu sollen kleinere Modernisierungen, die den Wohnwert erhöhen – wie etwa der Einbau einer Geschirrspülmaschine – ohne vorgängige Meldung an die Wohnschutzkommission möglich sein. Dies gilt für Erneuerungen mit einem Jahresaufwand von maximal 5'000 Franken. Damit will die Regierung den administrativen Aufwand reduzieren. Cramer erklärte dazu: «Mit der aktuellen Situation ist eigentlich niemand wirklich zufrieden.»
Auch ökologische Sanierungen sollen künftig gefördert werden: Für entsprechende Massnahmen können neu Mietzinsaufschläge bewilligt werden – vorausgesetzt, sie senken den Energieverbrauch der Liegenschaft um mindestens 15 Prozent. Damit möchte der Kanton klimafreundliches Bauen fördern und seinen Beitrag zum Erreichen der kantonalen Klimaziele leisten.
Kritik kommt vom Mieterverband. Für dessen Präsident Pascal Pfister ist die Revision kein Kompromiss, sondern ein Rückschritt: «Wir befürchten stark steigende Mieten und Massenkündigungen. Der Wohnschutz ist ernsthaft in Gefahr», sagte Pfister gegenüber Radio Basilisk.