Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer kommt an die Urne
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Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer kommt an die Urne

Die SP und die «Allianz Einwohner:innenstimmrecht» wollen, das Menschen, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt leben und eine C-Bewilligung haben, abstimmen und wählen dürfen.

29.10.2024 Noemi Leuenberger

Mehrheit könnte bald über Minderheit entscheiden

Rund 38 Prozent der Basler Einwohnerinnen und Einwohner dürfen nicht abstimmen und wählen, weil sie keinen Schweizer Pass haben. Die Basler SP-Grossrätin Edibe Gölgeli hat deshalb die entsprechende Motion für das «Einwohner:innen-Stimmrecht» eingegeben. Sie betont, dass es angesichts der Enticklung der Bevölkerung wichtig sei, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund stimmen und wählen dürften. 

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Stimm- und Wahlrechter erster Schritt zur Einbürgerung

Es sei nur gerecht, dass Menschen mit einer C-Bewilligung, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt leben, abstimmen und wählen dürften. Diese Menschen würden schliesslich hier auch viele Steuern zahlen, sagt Thomas Kessler von der FDP. Er ist Mitglied in der «Allianz Einwohner:innenstimmrecht».

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C-Bewilligung: Was ist das?

Menschen mit einer C-Bewilligung leben und arbeiten in Basel-Stadt. Um die C-Bewilligung zu erhalten:

  • müssen sie gute Deutschkenntnisse aufweisen

  • dürfen sie nicht verurteilt sein

  • dürfen sie keine Betreibungen und keine privaten oder öffentlich rechtliche Schulden haben

  • müssen sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben, wirtschaftlich unabhängig sein oder eine Ausbildung absolvieren.

Ausserdem müssen Einwohnerinnen und Einwohner für eine C-Bewilligung seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben. Das sei zu lange, findet Thomas Kessler.

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Deshalb sei es besser, denn Menschen bereits früher das Stimm- und Wahlrecht zu geben, meint Thomas Kessler. Das letzte Wort hat aber das Basler Stimmvolk. Es entscheidet am 24. November über das «Einwohner:innen-Stimmrecht".