
Nach dem Baselbiet: Nun gilt auch in Basel-Stadt ein absolutes Feuerverbot
Der Kanton Basel-Stadt erweitert das Feuerverbot auf 200 Meter zum Waldrand. Zudem gilt - wie im Baselbiet auch - ein Feuerwerksverbot.
17.07.2026
Aufgrund hoher Temperaturen und ausbleibender Niederschläge, hat sich die Trockenheit im Kanton Basel-Stadt weiter verschärft. Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat deshalb weitere Massnahmen verfügt. Diese gelten ab Freitagmittag, teilt der Kanton Basel-Stadt mit.
Folgende Massnahmen gelten nun im Kanton Basel-Stadt
Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Wald beträgt neu 200 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills.
Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
Das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten.
Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern und Wiesen zu parkieren.
Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs gilt weiterhin.
Massnahmen für Nationalfeiertag am 1. August noch offen
Ob im Siedlungsgebiet am 31. Juli und 1. August ein generelles Feuerwerksverbot gilt, das will der Kanton Basel-Stadt laut Mitteilung in der kommenden Woche entschieden. Mit den nun veröffentlichten Massnahmen schliesst sich Basel-Stadt dem Baselbiet an. Dort gilt ebenfalls ab heute Mittag ein absolutes Feuerverbot. Auch andere Kantone haben bereits ein absolutes Feuerverbot erlassen, inzwischen sind es zehn Stück. Unter anderem St. Gallen, Glarus oder Uri.