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Hündeler sind zufrieden mit neuer Freilaufzone

Direkt entlang dem Wiese-Ufer in den Langen Erlen müssen die Hunde nicht an die Leine.

13.03.2024

Hunde brauchen gemäss dem Kanton Basel-Stadt ihren täglichen Auslauf im Freien. Auch in der Stadt soll dies den Hunden ermöglicht werden. 

Die neue Wildtier- und Jagdverordnung, zum Schutz der Wildtiere, regelt die Leinenpflicht für Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit: Vom 1. April bis 31. Juli müssen im Kanton Basel-Stadt alle Hunde im Wald und den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden.

Neue Ausnahme sei grosszügig

Von dieser Leinenpflicht ausgenommen ist im Landschaftspark Wiese tagsüber die gesamte rechte Wiesenseite (flussabwärts) und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg. Die Ausnahmen von der Leinenpflicht sollen den Hunden ganzjährig freien Auslauf ermöglichen.

Hundehalterin Susi Fasnacht aus Binningen findet diese Zonen genug gross. Es sei wichtig, dass die Hunde gerade auch am Wasser frei herumtollen können im Sommer.