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Wenn Handwerker mangelhafte Arbeit leisten

Längst nicht jeder Handwerker arbeitet astrein. Wir erklären, wie Sie sich gegen Pfusch auf dem Bau wehren können.

08.05.2024

In unserer Rubrik «im Recht» geht es um mangelhafte Handwerkerarbeit. Ein Hörer hat uns nämlich über basilisk.ch geschrieben. Er habe die Fensterläden neu streichen lassen. Aber die Farbe halte nicht. Er habe sich an den beauftragten Maler gewandt, der einen Laden noch einmal gestrichen habe. Anschliessend sei am zweiten Laden der gleiche Mangel aufgetreten. Er habe kein Vertrauen mehr in den ersten Maler gehabt. Für die Nachbesserung habe er einen anderen Maler beauftragt. Er fragt, ob er die Arbeit des zweiten Malers dem ersten Maler in Rechnung stellen kann. Dr. Peter Vetter von Swisslegal Dürr+Partner kennt die Antwort.