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Vorsorgeauftrag für das Tierwohl

«Wer kann sich im Notfall vorübergehend um meine Tiere kümmern?» oder «Wer kann im Todesfall meine Tiere dauerhaft übernehmen?»

06.03.2024 Benjamin Bruni

Unfälle oder schwere Krankheiten können jeden von uns treffen – plötzlich und ohne Vorwarnung.

Der Vorsorgeauftrag regelt, welche Person oder Organisation die vorübergehende Betreuung im Notfall übernimmt.

Darja Kraft von Swisslegal Dürr+Partner zeigt dies an einem Beispiel auf.