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Teilnahme an einer Generalversammlung

Ein Basilisk-Hörer besitzt Aktien von börsenkotierten Gesellschaften. In unserer Rechtsrubrik «Im Recht» fragt er, wie er sich bei Einladungen zu Generalversammlungen verhalten muss.

21.04.2026

Der Frühling ist die Zeit der Jahresberichte und der Einladungen zu Generalversammlungen. Ein Basilisk-Hörer fragt sich, wie er sich in solchen Fällen korrekt verhalten soll. Er möchte von Balz Settelen von Swisslegal Dürr + Partner wissen, was zu tun ist, wenn er nicht an der Generalversammlung teilnehmen kann