Ja zum Basler Gleichstellungsgesetz
Der Grosse Rat hat entschieden, dass sich der Kanton Basel-Stadt nicht nur um die Gleichstellung von Mann und Frau, sondern auch von weiteren Geschlechtern kümmern muss.
Das neue Basler Gleichstellungsgesetz soll alle erdenklichen Geschlechtervorstellungen sowie Formen der sexuellen Orientierung umfassen und die Betroffenen vor Diskriminierung schützen.
Im Gegensatz zu einem ersten Entwurf der Regierung sollen Frauen und Männer neben den neu genannten Geschlechteridentitäten Nichtbinarität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit explizit im Zweckartikel stehen bleiben. Damit werde das aktuelle Spektrum der gelebten geschlechtlichen Vielfalt sehr gut abgedeckt, so die Befürworter im Grossen Rat.
In einer höchst emotionalen Debatte wurde im Basler Parlament über das Gesetz diskutiert.
In der Schlussabstimmung stimmte der Grosse Rat schliesslich mit 69 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem neuen Gesetz zu