Gültiges Testament trotz Demenz?
In der Schweiz leiden immer mehr Personen an Demenz. Bei der Erstellung eines Testaments ist daher die Testierfähigkeit entscheidend.
Demenz ist eine heimtückische Krankheit. Betroffene verlieren ihre Erinnerungen, Orientierung und das Sprachvermögen. Allerdings kann auch eine Person mit Demenz ein eigenhändiges Testament erstellen und somit über seinen Nachlass verfügen. Allerdings gilt es einige Punkte zu beachten. Die Diagnose alleine lässt die Testierfähigkeit nicht einschränken.
Es kommt immer auf den Schweregrad der Erkrankung an. Entscheidend ist, ob die demente Person trotz Erkrankung eine ausreichende Willensbildungsfähigkeit hat.
Sabine Pegoraro von Swisslegal Dürr+Partner führt die rechtliche Handhabung aus.