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Wer darf eigentlich eine Volksinitiative lancieren?

Die neue Initiative «Go Basel Go» sorgt für Diskussionen in der Stadt. Doch wer darf in der Schweiz überhaupt eine Volksinitiative starten?

04.11.2025

Vor kurzem wurde die Volksinitiative «Go Basel Go» vorgestellt. Moritz Sutter, Jacques Herzog und weitere bekannte Persönlichkeiten möchten damit erreichen, dass zwischen Barfüsserplatz und Schifflände künftig keine Trams mehr verkehren. Statt der bisherigen grünen Wand sollen Cafés und Bäume dafür sorgen, dass die Basler Innenstadt zu einem lebendigen Zentrum wird.

Diese Idee wirft eine spannende Rechtsfrage auf: Kann eigentlich jede und jeder eine Volksinitiative starten?

Genau darüber spricht Balz Settelen von Swisslegal Dürr + Partner in der aktuellen Folge der Basilisk-Rubrik «im Recht». Er erklärt, wer in der Schweiz berechtigt ist, eine Initiative zu lancieren – und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.