Verbot für motorisierte Wagen am Fasnachts-Zyschtig
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Verbot für motorisierte Wagen am Fasnachts-Zyschtig

Ab 2026 sind motorisierte Fahrzeuge am Fasnachts-Zyschtig verboten. Die neue Regel soll vor allem Kinder im unübersichtlichen Gedränge besser schützen.

09.09.2025

Am Fasnachtszyschtig 2026 wird es in Basel erstmals ein Verbot für motorisierte Fahrzeuge im gesamten Fasnachtsperimeter geben. Grund dafür ist die wachsende Zahl an Teilnehmenden – insbesondere von Familien und Kindern – die sich immer zahlreicher unter die «Druggedde» mischen. Dies sei eine gefährliche Entwicklung, betont Adrian Plachesi von der Basler Kantonspolizei. 

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Anders als am Cortège am Montag und Mittwoch, wo der Umzug organisiert und abgesichert ist, verläuft der Dienstag traditionell spontan und ungeordnet. Genau das macht ihn so beliebt – aber auch unberechenbar. Im dichten Gedränge stellen motorisierte Fahrzeuge zunehmend ein Risiko dar, besonders für Kinder auf oder neben den Wagen. Um tragische Unfälle zu verhindern, haben die Kantonspolizei Basel-Stadt und das Fasnachts-Comité gemeinsam entschieden, die Vorschriften zu verschärfen. Diese Thematik wurde bereits im letzten Jahr mit den Fasnächtlerinnen und Fasnächtlerin besprochen, erklärt Adrian Plachesi.

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Ab 2026 sind deshalb Autos, E-Bikes, E-Roller und ähnliche Fahrzeuge am Dienstag nicht mehr erlaubt.

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Zulässig bleiben demnach lediglich von Hand gezogene Wagen – auch mit elektrischer Unterstützung – sowie langsame, fasnachtskonforme Gefährte wie das Waggis-Velo. Das Verbot soll konsequent durcgesetzt werden, betont Adrian Plachesi.

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Ziel der neuen Regelung ist es, die Sicherheit der kleinsten Fasnächtlerinnen und Fasnächtler zu erhöhen, ohne den Geist der Basler Fasnacht zu verlieren.