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Ungenügende Arbeitsintegration der ukrainischen Geflüchteten

In den beiden Basel haben gut 25 Prozent von ihnen eine Stelle. Nach Vorgaben des Bunds sollten es bis Ende Jahr 40 Prozent sein.

06.12.2024

Dass die vom Bund als Ziel vorgegebene Erwerbsquote von 40 Prozent bis Ende Jahr deutlich verpasst werden wird, bereitet den Verantwortlichen in den beiden Basel keine Sorgen. Dieses Ziel sei willkürlich gesetzt und realitätsfern, heisst es auf Anfrage. Die Arbeitsintegration von ukrainischen Geflüchteten laufe gut. Jetzt brauche es Geduld, bis die getroffenen Massnahmen ihre volle Wirkung entfalten könnten. Im interkantonalen Vergleich stehen die beiden Basel mit ihrer Erwerbsquote von gut 25 Prozent knapp unterdurchschnittlich da.

Unsicherheitsfaktor Schutzstatus S

Ein grosses Problem bei der Arbeitsintegration der ukrainischen Geflüchteten bleibt der Schutzstatus S. Er bedeutet, dass der Bund jedes Jahr neu entscheidet, ob die ukrainischen Geflüchteten ein weiters Jahr in der Schweiz bleiben dürfen oder nicht. Diese Ausgangslage stelle eine grosse Unsicherheit sowohl für die Arbeitgebenden als auch die ukrainischen Geflüchteten dar, sagen die Verantwortlichen in den beiden Basel. Eine Perspektive, speziell für Personen mit einem Arbeitsvertrag, wäre wünschenswert, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben.