Silvester-Feuerwerk nur mit Bewilligung, © rovenimages.com
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Silvester-Feuerwerk nur mit Bewilligung

Im neuen Polizeireglement der Gemeinde Allschwil ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper an Silvester nur mit einer Bewilligung erlaubt. 

17.12.2024 Nicola Schnell

Der Allschwiler Einwohnerrat hat anfangs 2024 eine entsprechende Anpassung des Polizeireglements verabschiedet. Diese Bewilligungspflicht gelte für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Ein Antrag ist mindestens 2 Wochen im Voraus bei der Gemeindepolizei einzureichen.

Behörden machen mit einer Plakatkampagne und auch online auf die Bewilligungspflicht aufmerksam. Anträge haben folgende Informationen zu enthalten:

• Verantwortliche Person

• Genaue Örtlichkeit

• Dauer und Art des Feuerwerks (Vulkan, Raketen, Böller etc.)

Allschwiler Gemeinderat Philippe Hofmann zur Sensibilisierung

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Primär geht es der Gemeindepolizei um eine Sensibilisierung der Bevöllkerung. 2 Patrouillen sind deshalb auch an Silvester in der Gemeinde unterwegs. 

Vorgehen der Gemeindepolizei an Silvester

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