Bis wann wünscht man «e guets Nöis»?
Was sagen die Baslerinnen und Basler? Und was meint der Knigge?
Stimmt das ungeschriebene Gesetz, das man nur bis zum 6. Januar Jemanden ein "Frohes neues Jahr" wünschen darf? Die Benimm-Experten von Knigge haben dazu eine klare Meinung: bis Mitte Januar sind die Neujahrs-Glückwünsche durchaus angemessen. Viele Arbeitskollegen haben sich seit dem Jahreswechsel nicht gesehen und holen jetzt die Glückwünsche nach. Die Baslerinnen und Basler sind da etwas strenger: allerhöchstens noch bis Ende Woche ist es angebracht, «e guets Nöis» zu wünschen.
Was sagt der Knigge?